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Erbausschlagung

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Sie haben von Ihrer Erbeinsetzung erfahren und wissen nicht, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen? Sie wissen nicht, ob der Nachlass überschuldet ist oder erfahren im Nachhinein davon?

In allen diesen Fällen ist wegen laufender Fristen schnellstmögliches Handeln gefragt: kontaktieren Sie uns sobald wie möglich. Sind die kurzen Fristen erst abgelaufen, besteht meist keine Möglichkeit der Korrektur.